Klimaanlage Förderung · Stand Oktober 2026

Klimaanlage mit Förderung: Das ist 2026 wirklich möglich

Reine Kühlgeräte werden nicht gefördert, eine Luft-Luft-Wärmepumpe als Heizung schon: 30 bis 80 % Zuschuss. Beispiel mit 7 kW Wärmebedarf: bis zu 6.400 €.

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Kurzantwort

Förderung Klimaanlagen: die Zahlen auf einen Blick

Reine Kühl-Klimaanlagen und mobile Geräte werden bundesweit nicht gefördert. Gefördert werden kann eine Luft-Luft-Wärmepumpe, also ein Klimagerät mit Heizfunktion, wenn es Ihre Heizung ersetzt: 30 % Grundförderung, mit Boni bis höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Haus mit 7 kW Wärmebedarf und rund 8.000 € Gesamtkosten sind das bis zu 6.400 € Zuschuss.

30 %Grundförderung auf förderfähige Kosten
bis 80 %Höchstsatz mit allen Boni
22.400 €höchster Zuschuss im Einfamilienhaus

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Voreingestellt ist das Beispiel mit 7 kW Wärmebedarf: Luft-Luft-Wärmepumpe mit mehreren Innengeräten, 8.000 € Gesamtkosten. Ändern Sie die Werte auf Ihre Situation.

–Fördersatz
–Zuschuss
–Eigenanteil

Rechenbeispiel nach KfW 458, Stand Oktober 2026. Bitte aktivieren Sie JavaScript für den Rechner.

Beispiel

Standard-Klimaanlage für 7 kW Wärmebedarf

Ein Haus mit 7 kW Heizlast braucht keine einzelne Klimaanlage, sondern eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit Außengerät und mehreren Innengeräten (Multisplit). Typische Kosten inklusive Montage: 5.000 bis 10.000 €, im Beispiel 8.000 €. Ein einzelnes Split-Gerät für einen Raum kostet 1.500 bis 3.500 € und ersetzt keine Heizung.

Posten (Richtwerte)Kosten
Außengerät (Multisplit, ca. 7 kW) und drei Innengeräte4.500 bis 6.500 €
Montage, Kältemittelleitungen, Kondensatführung1.200 bis 2.500 €
Elektroanschluss, Wanddurchbrüche, Konsolen400 bis 900 €
Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation200 bis 600 €

Förderung beim Beispiel (8.000 €)

FallFördersatzZuschussEigenanteil
Nur Grundförderung (z. B. vermietet oder ohne fossile Heizung)30 %2.400 €5.600 €
Selbstnutzer, Einkommen bis 50.000 €, fossile Heizung ersetzt56 %4.480 €3.520 €
Selbstnutzer, Einkommen bis 40.000 €, fossile Heizung ersetzt70 %5.600 €2.400 €
Selbstnutzer, Einkommen bis 30.000 €, fossile Heizung ersetzt80 %6.400 €1.600 €

Höchstsatz 80 % nur mit Einkommensbonus 40 %, sonst 70 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten im Einfamilienhaus, das ergibt höchstens 22.400 € Zuschuss. Klimageschwindigkeitsbonus aktuell 16 %, sinkend ab 01.02.2027. Richtwerte ohne Gewähr, verbindlich ist der Bescheid der KfW.

Abgrenzung

Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert werden kann

  • Luft-Luft-Wärmepumpe als Heizung. Klimagerät mit Heizfunktion, das den Wärmebedarf des Hauses deckt und förderfähig gelistet ist.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Je nach Ausführung als Einzelmaßnahme förderfähig; Bedingungen vorab prüfen.

Nicht gefördert

  • Reine Kühl-Klimaanlagen und Geräte ohne Heizfunktion.
  • Mobile Klimageräte und Zusatzgeräte für einzelne Räume.
  • Geräte ohne Listung als förderfähige Wärmepumpe.

Technik

So funktioniert eine Klimaanlage mit Heizfunktion

Eine Luft-Luft-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie über Innengeräte direkt an die Raumluft ab, ohne Wasserrohre oder Heizkörper. Das System besteht aus einem Außengerät mit Verdichter und Wärmetauscher und einem oder mehreren Wandinnengeräten, die über Kältemittelleitungen verbunden sind.

Im Heizbetrieb nutzt das Kältemittel den Temperaturunterschied zur Wärmeübertragung, im Sommer kehrt sich der Prozess um und das Gerät kühlt. Das ist der Grund, warum ein Klimagerät mit Heizfunktion förderfähig sein kann, ein reines Kühlgerät aber nicht.

Heizeffizienz (COP)
bis etwa 5,6 bei A7/A20, je nach Gerät
Kühleffizienz (EER)
bis etwa 6,5
Minimale Außentemperatur
bei modernen Geräten bis −25 °C
Bei −15 °C
COP sinkt auf etwa 1,5 bis 2,0, ein Heizstab als Reserve wird empfohlen
Jahresarbeitszahl (JAZ)
etwa 2,5 bis 4,0

Kennwerte laut Herstellerangaben und Marktübersicht, je nach Gerät unterschiedlich.

Kosten

Was kostet eine Luft-Luft-Wärmepumpe wirklich?

TypKosten inkl. MontageEinsatz
Single-Split1.500 bis 3.500 €Ein Innengerät, etwa 25 bis 70 m²
Multi-Split (3 Zonen)4.000 bis 10.000 €Mehrere Innengeräte, Zonenregelung
Kanalgerät (Ducted)ab 5.000 €Unsichtbar in der Zwischendecke

Betriebskosten im Beispiel: 5.000 kWh Heizwärme im Jahr bei einem COP von 4,0 ergeben rund 1.250 kWh Strom. Bei 30 ct/kWh sind das etwa 375 € Heizkosten im Jahr. Mit Eigenstrom aus einer PV-Anlage sinken sie auf etwa 100 bis 200 €.

Richtwerte, Stand Oktober 2026. Den Preis nennt der Fachbetrieb nach Aufmaß und Heizlastberechnung.

Vergleich

Luft-Luft oder Luft-Wasser: was passt?

MerkmalLuft-LuftLuft-Wasser
WärmeabgabeDirekt an die RaumluftÜber Heizkörper oder Fußbodenheizung
WarmwasserNein, separates Gerät nötigJa, integriert
KühlungJa, inklusiveBegrenzt (aktiv oder passiv)
Installationskosten2.000 bis 8.000 €12.000 bis 22.000 €
BEG-FörderungEingeschränkt: nur als Vollheizung und mit BAFA-ListungJa, nach KfW 458
JAZ2,5 bis 4,02,8 bis 4,5
AltbauAls Ergänzung gut, als alleinige Heizung selten wirtschaftlichGut mit angepasstem Verteilsystem

Vorteile

  • Günstige Installation ohne Wassersystem
  • Kühlung im Sommer inklusive
  • Sehr effizienter Kühlbetrieb
  • Einfacher Mehrzonenbetrieb
  • Keine Heizkörper oder Fußbodenheizung nötig
  • Nachrüstung im Bestand einfach

Nachteile

  • Kein Warmwasser: separater Boiler oder Brauchwasser-Wärmepumpe nötig (ab etwa 800 €)
  • Luftzug durch die Innengeräte kann stören
  • Innengeräte sind an der Wand sichtbar
  • Filter müssen regelmäßig gereinigt werden
  • Bei strengem Frost schlechtere Jahresarbeitszahl
  • Einbau nur durch F-Gase-zertifizierte Betriebe

Voraussetzungen

Das müssen Sie für die Förderung erfüllen

  • Bestandsgebäude, kein Neubau. Die Heizungsförderung nach KfW 458 gilt für Wohngebäude im Bestand.
  • Das Gerät ersetzt die Heizung. Gefördert wird die Wärmepumpe als Heizsystem. Ein Gerät, das nur einzelne Räume zusätzlich temperiert, ist nicht förderfähig.
  • Förderfähiges Gerät. Gerät und Anlage müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen und in der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen. Viele handelsübliche Klimageräte erfüllen das nicht.
  • Fachbetrieb und Bestätigung. Einbau durch einen Fachbetrieb, Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energie-Effizienz-Experten oder Fachunternehmer.
  • Antrag vor Umsetzung. Der Antrag wird vor dem Start gestellt. Der Liefer- und Leistungsvertrag darf nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden.
  • Eigennutzung für die Boni. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter erhalten die Grundförderung.

Boni

So setzt sich der Fördersatz zusammen

BausteinSatzBedingung
Grundförderung30 %Heizungsersatz durch förderfähige Wärmepumpe, Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstnutzer, Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung; sinkt ab 01.02.2027
Einkommensbonus40 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €, je Kind 10.000 € mehr
Einkommensbonus30 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €, je Kind 10.000 € mehr
Einkommensbonus10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 €, je Kind 10.000 € mehr
Obergrenze70 % / 80 %80 % nur mit Einkommensbonus 40 %, sonst 70 %

Stand der Fördersätze: 21.07.2026, geprüft am 24.09.2026. Maßgeblich ist das KfW-Merkblatt zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

Ablauf

So kommen Sie zum Zuschuss

  1. Fachbetrieb beauftragenAngebot einholen, Gerät und Auslegung klären.
  2. Bestätigung zum AntragEin Energie-Effizienz-Experte oder Fachunternehmer erstellt die BzA.
  3. Antrag bei der KfWVertrag nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
  4. EinbauMontage und Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb.
  5. Nachweis und AuszahlungBestätigung nach Durchführung, dann zahlt die KfW aus.

Gebäude

Für welches Haus lohnt sich die Förderung?

  • Gasheizung komplett ersetzen. Meist mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und Förderung
  • Gasheizung behalten, Kühlung und Zusatzheizung. Luft-Luft-Wärmepumpe, ohne Heizungsförderung
  • Schlecht gedämmter Altbau. Luft-Luft als alleinige Heizung rentiert sich selten
  • Gut gedämmtes Haus (etwa KfW 55). Heizleistung reicht als alleinige Heizung, Warmwasser separat

Außengerät 45 bis 55 dB(A), etwa wie ein Kühlschrank. Innengeräte im Nachtmodus 19 bis 24 dB(A). Premium-Modelle sind deutlich leiser als Einstiegsgeräte.

Recht

Genehmigung, Fachbetrieb und Gesetz

  • Installation. Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Kältekreisläufe installieren und warten. Eigeninstallation ist unzulässig und gefährdet die Herstellergarantie.
  • Genehmigung. Im Einfamilienhaus meist keine Baugenehmigung, wenn die Abstandsflächen für das Außengerät eingehalten werden. Die Länder regeln das teils unterschiedlich: vorher beim Bauamt fragen. Im Denkmalschutz fast immer nötig.
  • Heizungsgesetz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat die 65-Prozent-Pflicht zum 29.07.2026 gestrichen. Es gibt keine Heizungstauschpflicht mehr, Sie können frei wählen.
  • Steuer. Wer die Zuschussförderung nicht nutzt, kann prüfen, ob die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG passt. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Hersteller stellen von R410A auf R32 um, das ein deutlich niedrigeres Treibhauspotenzial hat. Erste Geräte mit Propan (R290) sind angekündigt. Die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 verschärft die Grenzwerte schrittweise.

Fehler

Diese Fehler kosten Förderung

  • Gerät gekauft, bevor der Antrag gestellt wurde. Wer ohne Bedingung beauftragt, riskiert den Zuschuss. Erst Antrag, dann Auftrag mit Bedingung.
  • Reines Kühlgerät als Heizung gerechnet. Wenn das Gerät nicht den Wärmebedarf des Hauses deckt oder nicht gelistet ist, entfällt die Förderung.
  • Boni vergessen. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus müssen im Antrag angegeben und belegt werden.
  • Klimageschwindigkeitsbonus zu spät. Er sinkt ab dem 01.02.2027 stufenweise und läuft für Anträge ab dem 01.08.2028 aus.
  • Doppelt abrechnen. Kosten, die der Zuschuss deckt, lassen sich nicht zusätzlich als Handwerkerleistung absetzen.

Alternativen

Weitere Möglichkeiten neben der KfW-Förderung

  • Handwerkerbonus. Im selbst genutzten Wohneigentum lassen sich 20 % der Arbeitskosten absetzen, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Kosten, die ein Zuschuss deckt, zählen nicht doppelt.
  • Länder, Städte, Stadtwerke. Zusätzliche Programme gibt es teilweise regional und wechseln oft. Nachfragen lohnt sich vor dem Auftrag.
  • Nur Kühlung gewünscht? Dann bleibt es bei den Anschaffungskosten. Ein Fachbetrieb berechnet die Kühllast und schlägt passende Geräte vor.

Fragen

Häufige Fragen zur Förderung von Klimaanlagen

Gibt es Förderung für Klimaanlagen?

Für reine Kühl-Klimaanlagen gibt es bundesweit keine Förderung. Eine Luft-Luft-Wärmepumpe, die Ihre Heizung ersetzt, kann nach KfW 458 gefördert werden: 30 % Grundförderung, mit Boni bis höchstens 80 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist unter anderem ein förderfähiges Gerät und ein Antrag vor Umsetzung.

Wie viel Förderung gibt es für eine Klimaanlage mit 7 kW?

Das hängt von Kosten und Haushalt ab. Bei etwa 8.000 € Gesamtkosten sind es 2.400 € (nur Grundförderung), bis zu 5.600 € bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € und bis zu 6.400 € bei bis 30.000 €, jeweils bei Eigennutzung und Ersatz einer funktionstüchtigen fossilen Heizung.

Wie teuer ist eine Standard-Klimaanlage für 7 kW Wärmebedarf?

Für ein Haus mit 7 kW Wärmebedarf rechnet man mit einer Multisplit-Luft-Luft-Wärmepumpe mit mehreren Innengeräten. Richtwert inklusive Montage: etwa 5.000 bis 10.000 €, im Beispiel 8.000 €. Ein einzelnes Split-Gerät für einen Raum kostet 1.500 bis 3.500 €.

Was ist die maximale Förderung?

Der Höchstsatz liegt bei 80 % und gilt nur mit dem Einkommensbonus von 40 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €). Ohne ihn ist bei 70 % Schluss. Förderfähig sind bis zu 28.000 € Kosten im Einfamilienhaus, das ergibt höchstens 22.400 € Zuschuss.

Wird eine mobile oder reine Kühl-Klimaanlage gefördert?

Nein. Mobile Klimageräte und Geräte, die nur kühlen, sind nicht förderfähig. Auch Zusatzgeräte für einzelne Räume werden nicht bezuschusst.

Gibt es BAFA-Förderung für Klimaanlagen?

Heizungsförderung für Privatpersonen läuft über die KfW (Programm 458). Das BAFA führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen. Ein Gerät muss dort gelistet sein, damit es gefördert werden kann.

Kann ich eine Klimaanlage steuerlich absetzen?

Die Arbeitskosten des Einbaus lassen sich im selbst genutzten Wohneigentum als Handwerkerleistung nach § 35a EStG mit 20 % absetzen, höchstens 1.200 € im Jahr. Kosten, die ein Zuschuss deckt, zählen nicht doppelt.

Gibt es Förderung für Klimaanlagen in der Mietwohnung?

Mieter bekommen keine KfW-Förderung für Geräte, die sie selbst anbringen. Vermieter können die Grundförderung beantragen, wenn die Wärmepumpe die Heizung des Hauses ersetzt.

Kann eine Luft-Luft-Wärmepumpe die alleinige Heizung sein?

Ja, das ist erlaubt. In gut gedämmten Gebäuden reicht die Heizleistung aus. Warmwasser liefert das Gerät nicht, dafür brauchen Sie einen separaten Boiler oder eine Brauchwasser-Wärmepumpe (ab etwa 800 €). In schlecht gedämmten Altbauten rentiert sich das als alleinige Heizung selten.

Wie hoch sind die Heizkosten mit einer Klimaanlage als Heizung?

Bei 5.000 kWh Heizwärme im Jahr und einem COP von 4,0 verbraucht das Gerät rund 1.250 kWh Strom. Bei 30 ct/kWh sind das etwa 375 € im Jahr, mit Strom aus einer PV-Anlage etwa 100 bis 200 €.

Wie gut heizt eine Klimaanlage bei Frost?

Moderne Geräte arbeiten bis etwa −25 °C. Bei −15 °C sinkt der COP auf etwa 1,5 bis 2,0, deshalb wird für kalte Regionen ein Heizstab oder eine zweite Wärmequelle als Reserve empfohlen.

Wie laut ist eine Luft-Luft-Wärmepumpe?

Das Außengerät erreicht 45 bis 55 dB(A), etwa wie ein Kühlschrank. Die Innengeräte liegen im Nachtmodus bei 19 bis 24 dB(A). Premium-Geräte sind deutlich leiser als Einstiegsmodelle.

Was ist der Unterschied zwischen Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Die Luft-Luft-Wärmepumpe gibt die Wärme direkt an die Raumluft ab, kühlt im Sommer mit und kostet etwa 2.000 bis 8.000 €. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe heizt über Heizkörper oder Fußbodenheizung, liefert Warmwasser und kostet etwa 12.000 bis 22.000 €. Sie ist in der Regel der gängige Weg zur vollen Heizungsförderung.

Darf ich eine Klimaanlage selbst einbauen?

Nein. Arbeiten am Kältekreislauf dürfen nur F-Gase-zertifizierte Fachbetriebe ausführen. Eigeninstallation ist unzulässig und gefährdet die Herstellergarantie sowie die Förderung.

Brauche ich eine Genehmigung für das Außengerät?

Im Einfamilienhaus meist nicht, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Länder regeln das teils unterschiedlich, im Denkmalschutz ist fast immer eine Genehmigung nötig. Fragen Sie vorab beim Bauamt.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor der Umsetzung. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung geschlossen werden. Danach folgen Bestätigung zum Antrag, Antrag bei der KfW, Einbau, Bestätigung nach Durchführung und Auszahlung.

Wie lange gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus noch?

Er beträgt aktuell 16 %, sinkt ab dem 01.02.2027 auf 12 %, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028.

Gibt es zusätzliche Förderung von Land, Stadt oder Stadtwerken?

Teilweise ja. Programme ändern sich häufig. Fragen Sie bei der Förderbank Ihres Landes, bei Ihrer Stadt und bei den Stadtwerken nach. Der Fachbetrieb kennt in der Regel die aktuellen Angebote.

Lohnt sich die Förderung für eine Klimaanlage?

Das lohnt sich vor allem, wenn ohnehin eine Heizung ersetzt wird und das Gerät als Hauptheizung geeignet ist. Als reine Kühlung bleibt es bei den Anschaffungskosten ohne Zuschuss.

Transparenz

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Redaktion Kühlwahl. Die Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine Beratung durch Fachbetrieb, Energie-Effizienz-Experten oder Steuerberater. Verbindlich ist der Bescheid der KfW.

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